VfH Mücheln Kunstrad

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Verein für Hallenradsport Mücheln 1951 e.V.

Test


Prüfung der Wertungsbogen


Wird mit EDV gewertet, überprüft ein Sportler/Trainer einen Ausdruck des gespeicherten Fahrprogramms auf Übereinstimmung mit dem von ihm eingereichten und bestätigt dieses und eventuelle Korrekturen mit seiner Unterschrift. Eingereichte Fahrprogramme dürfen ab einer Stunde vor Beginn der Disziplin nicht mehr geändert werden. Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Regelungen ergeben können, gehen in jedem Fall zu Lasten der Sportler.


Berechnung der Ergebnisse


Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus der Addition der einzelnen Punktwerte. Bei taktischer Erweiterung der Übung muss die entsprechende Aufwertung zu dem einzelnen Punktwert addiert werden. Die Gesamtabwertung errechnet sich aus der Abwertung der Schwierigkeit und der Abwertung der Ausführung. Die Gesamtabwertung subtrahiert von der Gesamtpunktzahl ergibt das Einzelergebnis. Das Endergebnis wird durch die Addition der Einzel-Ergebnisse, dividiert durch die Anzahl der Kommissärsgruppen, ermittelt und ist auf zwei Nachkommastellen zu runden.

Erreichen in einer Disziplin mehrere Wettbewerber das gleiche Endergebnis, so entscheidet das bessere Ausführungsergebnis über die Platzierung. Ist auch dies gleich, so erreichen diese Wettbewerber die gleiche Platzierung. Das jeweilige Endergebnis ist so schnell wie möglich durch den Veranstalter oder Obmann bekannt zu geben.

Ergebisse weniger als ,,Null" Punkte werden ohne Angabe der Punkte veröffentlicht. Nur die Platzierung, die sich aus dem tatsächlichen Endergebnis ergibt, wird veröffentlicht.

Erläuterung zu Abwertungen in Ausführung und Schwierigkeit

Wegstrecke


Die Wegstrecke ist die Bezeichnung für den Ablauf einer Übung, welcher in den jeweiligen Vorbemerkungen und/oder Übungserläuterungen der entsprechenden Übungsverzeichnisse festgelegt ist. Alle auf dem Wertungsbogen eingetragenen Übungen sind von der Anfangs- bis zur Endstellung in der angegebenen Fahrweise und Ausführungsart von allen Sportlern gemeinsam über die gesamte Wegstrecke zu zeigen.

  

  • Abwertung der Übung, wenn weniger als die Hälfte der Wegstrecke gezeigt wird :  100%
  • Abwertung der Übung, wenn weniger als 9/10 der Wegstrecke gezeigt wird:  50%
  • Abwertung der Übung, wenn weniger als die gesamte Wegstrecke gezeigt wird:  10%
  • Bei Zügen ist die Wegstrecke an dem Rad zu messen, das der Fahrflächenbegrenzung am nächsten ist.
  • Bei Übungen in denen die Sportler nebeneinander fahren, ist die Wegstrecke an dem jeweils außen fahrenden Sportler zu messen.
  • Von außerhalb angesagte/angezeigte Übungen werden abgewertet mit    100%


Fahrzeit


Alle Übungen eines Fahrprogramms müssen innerhalb der Fahrzeit gezeigt werden. Läuft die Fahrzeit vorher ab, ist die entsprechende Wegstreckenabwertung bei der/den betreffenden Übung/Übungen einzutragen. Mit beenden der Letzten Übung endet die Fahrzeit.


Schlussübungen


Schlussübungen, bei denen der Lenker überwunden werden muss, werden, wenn sie vor Überwindung des Lenkers abgebrochen werden, abgewertet mit: 100%

Werden sie nach Überwindung des Lenkers abgebrochen, aber bevor der Sportler vor dem Kunstrad steht, Abwertung:  50%


Schlussübungen, bei denen der Sattel überwunden werden muss, werden, wenn sie vor der Sattelhinterkante abgebrochen werden, abgewertet mit:  100%

Werden sie nach Überwindung des Sattels abgebrochen, aber bevor der Sportler hinter dem Kunstrad steht, Abwertung:  50%


Wird die Seitpedalstand Hocke über das Rad abgebrochen, bevor der Rahmen übersprungen ist, Abwertung:  100%


Werden bei Übungen mit Lenkergrätsche die Beine nicht über dem Lenker gegrätscht oder wird im Verlauf der Übung der Lenker nicht losgelassen, Abwertung:   100%


Werden bei einem Grätschsprung die Beine nicht gestreckt oder berühren die Hände/berührt eine Hand die Füße nicht, Abwertung:   100%


Beträgt bei Grätschen/Grätschsprüngen der Öffnungswinkel nicht minimal 70°, Abwertung:   100%


Strecksprünge müssen mit gestreckten und geschlossenen Beinen ausgeführt werden, am höchsten Punkt müssen die Arme senkrecht nach oben gestreckt sein, sonst Abwertung:    100%


Wird beim Handstandüberschlag der Handstand nicht oberhalb des Lenkers mit gestreckten Armen und gestreckten, geschlossenen Beinen/Füßen gezeigt (Verharren nicht erforderlich), Abwertung:   100%


Wird die Drehung bei Schrauben nicht voll gezeigt, erfolgt eine Abwertung nach der fehlenden Wegstrecke.


Salto: Wird beim Salto weniger als eine halbe Drehung um die Körperquerachse gezeigt, Abwertung:    100%


Kommt der Sportler nach der vollständigen Drehung nicht in den Bodenstand, Abwertung:    50%


Wird im Bodenstand das Rad nicht gehalten, Abwertung:    10%


Schwierigkeitsabwertung 2er Kunstradfahren


Schleifen

Schleifen dürfen nur so groß gefahren werden, dass der andere Sportler nicht umfahren wird, sonst Abwertung:   50%


Übergänge

Übergänge die auf zwei Rädern nacheinander ausgeführt werden, sind abzuwerten mit:   50%

Hat ein Sportler bereits die Endposition erreicht, bevor der andere Sportler den Übergang begonnen hat, ist dieser nacheinander ausgeführt.


Übungen innerhalb des 4-Meter-Kreises

Übungsteile, die laut ,,Übungsablauf auf der Fahrfläche" eine Griffverbindung über dem Fahrflächenmittelpunkt vorschreiben, werden, wenn sie außerhalb des 4-Meter-Kreises gezeigt werden, abgewertet mit:  50%

Ausschlaggebend ist das Zentrum der Übung.


Standdrehungen

Treten ein oder mehrere Sportler während des Drehens mehr als eine ¼ Kurbelumdrehung aus der Ausgangsposition in je eine Richtung, Abwertung:   50%


Mautesprung

Beim Mautesprung muss der zweite Sportler spätestens springen, bevor der erste Sportler seine 2 Meter Rollstrecke nach dem Sprung beendet hat, sonst Abwertung:  50%


Salto

Der letzte Sportler muss vom Lenker abspringen, bevor der erste Sportler auf dem Boden steht, sonst Abwertung:   50%


Zurückgreifen in Übungen

Wenn das vorgeschriebene Zurückgreifen in Übungen (ausgenommen bei Standdrehungen) nicht in Fahrt erfolgt, sind abzuwerten:   10%


Ausführungswertung


Für die Ausführungswertung gelten folgende Bestimmungen, die Vorbemerkungen und die Übungserläuterungen der einzelnen Übungsverzeichnisse. Bei der Ausführungswertung sind alle die in den nachfolgenden aufgeführten Fehlergruppen enthaltenen Fehler abzuwerten, wenn sie innerhalb eines Fahrprogrammes entstehen.

Ausnahme bilden die Fehlergruppe 1f bis 1h (vom Betreten bis zum Verlassen der Fahrfläche) und die Fehlergruppen 2 und 3 (vom Betreten der Fahrfläche bis zum Ende der Fahrzeit)

Bodenberührungen die zur Sportler-Präsentation gehören dürfen nicht abgewertet werden.


Fehlergruppen 1a und 1b

Fehler der Fehlergruppen 1a und 1b sind je nach Vorkommen abzuwerten mit dem


Fehlerwert:

optisch schwach und/oder kurz sichtbar    x (X)     0,2 Punkte,

optisch stark und/oder länger sichtbar       ~ (Welle)    0,5 Punkte


Fehlergruppe 1c, 1d, 1e, 1f, 1g und 1h

Fehler der Fehlergruppe 1c, 1d 1e; 1f, 1g und 1h sind abzuwerten mit dem

Fehlerwert      ~ (Welle)  0,5 Punkte


Fehlergruppe 2

Fehler der Fehlergruppe 2 sind abzuwerten mit dem

Fehlerwert    I (Strich)   1,0 Punkte


Fehlergruppe 3

Fehler der Fehlergruppe 3 sind abzuwerten mit dem

Fehlerwert    O (Kreis)    2,0 Punkte


Hinweis zu den Fehlergruppen 1 und 2

Falls Fehler der Fehlergruppen 1 und 2 in unmittelbarer Folge zu Fehlern der Fehlergruppe 3 führen, darf nur die Abwertung der Fehlergruppe 3 vorgenommen werden.